Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hotel Edelsberg
Berktold & Berktold GbR
Am Edelsberg 10
87541 Bad Hindelang - Unterjoch
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Hotel Edelsberg.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn deren Geltung zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4 Für einzelne Angebote, Arrangements, Gruppenbuchungen oder besondere Reisezeiträume können ergänzende Bedingungen vereinbart werden. Soweit diese von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die jeweils vereinbarten ergänzenden Bedingungen vor.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung beziehungsweise des Buchungsantrags des Gastes durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung in Textform erfolgen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und die als Vertragspartner auftretende buchende Person beziehungsweise das buchende Unternehmen.
Erfolgt eine Buchung erkennbar im Namen eines Dritten, setzt dies eine entsprechende Berechtigung zur Buchung voraus.
2.3 Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Zimmerkategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie für die vereinbarten und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die örtliche Kurtaxe ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und wird zusätzlich nach den jeweils geltenden Bestimmungen berechnet.
3.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise zur Zahlung fällig. Das Hotel kann bei bestimmten Angeboten, Arrangements, Gruppenbuchungen oder besonderen Reisezeiträumen eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsfrist werden dem Gast vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.
3.5 Sofern auf einer Rechnung oder in einer gesonderten Vereinbarung eine Zahlungsfrist angegeben ist, gilt diese. Im Übrigen sind Rechnungen des Hotels mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.6 Der Gast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers innerhalb der gebuchten Zimmerkategorie. Wünsche hinsichtlich einer bestimmten Zimmernummer, Zimmerlage, Etage oder eines bestimmten Ausblicks werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.
Wünscht der Gast die verbindliche Reservierung einer bestimmten Zimmernummer, kann hierfür ein gesonderter Aufpreis vereinbart werden. Die verbindliche Zimmerreservierung und der hierfür anfallende Aufpreis werden dem Gast vorab mitgeteilt und entsprechend in der Buchungsbestätigung festgehalten.
3.7 Für die Einlösung von Gutscheinen gelten die jeweils beim Erwerb vereinbarten Gutscheinbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
3.8 Bei Aufenthalten ab sieben Nächten oder bei Gruppenbuchungen ist das Hotel berechtigt, angemessene Zwischenabrechnungen zu stellen.
3.9 Soweit das Hotel Leistungen Dritter lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über diese Leistung unmittelbar zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande. Das Hotel weist den Gast darauf hin, wenn es lediglich als Vermittler tätig wird.
4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
4.1 Der Gast kann bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel.
4.2 Bei einem späteren Rücktritt gelten, soweit das gebuchte Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann, folgende Stornopauschalen:
• ab 13 Tage bis einschließlich 3 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
• ab 2 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung für denselben Zeitraum werden angerechnet.
4.3 Eine Nichtanreise (No-Show) liegt vor, wenn der Gast das gebuchte Zimmer am vereinbarten Anreisetag nicht in Anspruch nimmt und das Hotel nicht über eine verspätete Anreise informiert wurde.
4.4 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Stornopauschale entstanden ist.
4.5 Für bestimmte Angebote, Arrangements, Gruppenbuchungen oder besondere Reisezeiträume, insbesondere über Weihnachten und Silvester, können abweichende Stornobedingungen vereinbart werden. Auf diese wird der Gast vor Abschluss der Buchung hingewiesen.
4.6 Bei einer vom Gast veranlassten vorzeitigen Abreise gelten für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen die vorstehenden Regelungen entsprechend. Eine mögliche anderweitige Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
5. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. bei höherer Gewalt, nicht fristgerechter Zahlung oder falschen Angaben bei der Buchung.
6. An- und Abreise
6.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht. Eine frühere Anreise beziehungsweise Zimmerbereitstellung kann nach vorheriger Vereinbarung und Verfügbarkeit ermöglicht werden.
6.2 Bei einer Anreise außerhalb der mitgeteilten Rezeptionszeiten ist das Hotel vorab zu informieren. Das Hotel kann in diesem Fall einen Late-Check-in beziehungsweise eine alternative Schlüsselübergabe ermöglichen.
6.3 Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Ein späterer Check-out ist nur nach vorheriger Vereinbarung und Verfügbarkeit möglich und kann gegen einen gesondert vereinbarten Aufpreis angeboten werden.
6.4 Wird das Zimmer ohne vorherige Vereinbarung nach 10:00 Uhr nicht freigegeben, kann das Hotel für die verspätete Nutzung eine Kostenpauschale in Höhe von 15 € je angefangener Stunde berechnen. Die Kostenpauschale ist auf den vereinbarten Zimmerpreis für eine weitere Übernachtung begrenzt.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel durch die verspätete Freigabe kein Schaden beziehungsweise keine zusätzlichen Kosten oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
6.5 Eine Gepäckaufbewahrung vor der Anreise oder nach der Abreise ist nach vorheriger Absprache und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten möglich. Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Verpflegungsleistungen und gastronomische Angebote
7.1 Art und Umfang der im Aufenthalt enthaltenen Verpflegungsleistungen richten sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung beziehungsweise dem gebuchten Angebot.
7.2 Die jeweils geltenden Frühstücks- und Essenszeiten werden dem Gast durch das Hotel bekannt gegeben. Änderungen aus betrieblichen Gründen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Gast zumutbar sind.
7.3 Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungswünsche sind dem Hotel möglichst bereits bei der Buchung, schriftlich mitzuteilen. Ob und in welchem Umfang besondere Ernährungswünsche berücksichtigt werden können, ist vorab mit dem Hotel abzustimmen.
7.4 Frühstück, Halbpension sowie weitere gastronomische Angebote des Hotels können, soweit vom Hotel angeboten, auch von externen Gästen in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht. Für einzelne Angebote kann eine vorherige Reservierung erforderlich sein.
7.5 Für externe Gäste gelten die zum Zeitpunkt der Reservierung beziehungsweise Bestellung mitgeteilten Preise und Bedingungen.
8. Zimmerreinigung und Wäschewechsel
8.1 Die Zimmerreinigung erfolgt nach dem für den gebuchten Aufenthalt beziehungsweise das gebuchte Angebot vorgesehenen Reinigungsrhythmus. Über den jeweils geltenden Reinigungsrhythmus wird der Gast durch das Hotel informiert.
8.2 Zusätzliche, über den vorgesehenen Reinigungsrhythmus hinausgehende Reinigungsleistungen oder ein zusätzlicher Bettwäschewechsel können nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis vereinbart werden.
8.3 Verursacht der Gast eine über das bei einer üblichen Nutzung des Hotelzimmers zu erwartende Maß hinausgehende Verschmutzung und wird dadurch eine zusätzliche oder besondere Reinigung erforderlich, können dem Gast die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
8.4 Für vom Gast verursachte Beschädigungen am Zimmer, an der Einrichtung oder an sonstigem Eigentum des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.5 Während der Sommermonate kann es zur Pflege und Bewässerung der Balkonbepflanzung erforderlich sein, dass Mitarbeiter des Hotels die Balkone der Gäste kurzzeitig betreten beziehungsweise über diese gehen. Dies erfolgt grundsätzlich tagsüber und wird auf das für die Pflege erforderliche Maß beschränkt.
Bei hohen Temperaturen oder besonderem Pflegebedarf kann eine mehrmalige Bewässerung am Tag erforderlich sein.
9. Nutzung von Schwimmbad und Wellnessbereich
9.1 Schwimmbad und Wellnessbereich stehen Hausgästen im Rahmen der jeweils geltenden Öffnungs- und Betriebszeiten zur Verfügung. Die aktuellen Zeiten werden durch das Hotel bekannt gegeben.
9.2 Öffnungs- und Betriebszeiten einzelner Bereiche können aus betrieblichen, technischen, hygienischen oder sicherheitsbedingten Gründen vorübergehend angepasst oder eingeschränkt werden. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben hiervon unberührt.
9.3 Bei der Nutzung von Schwimmbad, Sauna, Dampfbad und sonstigen Wellnesseinrichtungen sind die vor Ort bekannt gegebenen Nutzungs-, Hygiene- und Sicherheitsregeln sowie die Anweisungen des Hotelpersonals zu beachten.
9.4 Eltern und sonstige Aufsichtspersonen bleiben für die Beaufsichtigung der von ihnen begleiteten Kinder verantwortlich.
9.5 Haustiere dürfen nicht in den Schwimmbad- und Wellnessbereich mitgenommen werden.
9.6 Eine Nutzung durch externe Gäste ist nur möglich, soweit diese vom Hotel ausdrücklich angeboten oder vereinbart wird. Ein Anspruch auf Nutzung oder Verfügbarkeit besteht für externe Gäste nicht. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise des Erwerbs mitgeteilten Preise und Bedingungen.
10. Haustiere
10.1 Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel gestattet. Ein Anspruch auf Unterbringung eines Haustieres besteht nicht. Das Hotel kann die Mitnahme von Haustieren auf bestimmte Zimmer oder Zimmerkategorien beschränken.
10.2 Für die Unterbringung eines Haustieres wird der bei der Buchung beziehungsweise Anmeldung mitgeteilte Aufpreis berechnet.
10.3 Haustiere dürfen nicht in das Restaurant sowie in den Schwimmbad- und Wellnessbereich mitgenommen werden.
10.4 Hunde sind in den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels und auf dem Hotelgelände an der Leine zu führen. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass andere Gäste, Mitarbeiter oder Dritte nicht erheblich beeinträchtigt oder gefährdet werden.
10.5 Bei erheblichen oder wiederholten Beeinträchtigungen oder bei einer Gefährdung von Gästen, Mitarbeitern oder Dritten kann das Hotel verlangen, dass das Tier aus dem Hotel entfernt wird.
10.6 Verbleibt ein Haustier unbeaufsichtigt im Hotelzimmer, ist sicherzustellen, dass hiervon keine Beeinträchtigung oder Gefährdung ausgeht. Befindet sich ein Tier unbeaufsichtigt im Zimmer, kann die Zimmerreinigung aus Sicherheitsgründen ausgesetzt werden.
10.7 Für durch das mitgebrachte Tier verursachte Schäden haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Parkplätze
11.1 Das Hotel stellt seinen Hausgästen Parkplätze nach Verfügbarkeit kostenfrei zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.2 Mit der Bereitstellung eines Parkplatzes übernimmt das Hotel keine Verwahrung oder Bewachung des abgestellten Fahrzeugs oder der darin befindlichen Gegenstände.
11.3 Für Schäden, Verlust oder Diebstahl im Zusammenhang mit auf dem Hotelgelände abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Verhalten im Hotel / Hausordnung
12.1 Gäste haben auf andere Gäste und Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße Hotelbetrieb nicht erheblich beeinträchtigt wird.
12.2 Während der Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr ist insbesondere in den Zimmern, auf den Fluren und in den allgemein zugänglichen Bereichen auf eine angemessene Zimmerlautstärke zu achten.
12.3 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder vertragliche Pflichten kann das Hotel den Gast nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung des Hotels verweisen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei einer Gefährdung von Gästen, Mitarbeitern oder Dritten, kann ein sofortiger Verweis auch ohne vorherige Aufforderung erfolgen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12.4 Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten und vergleichbaren Produkten ist in sämtlichen Innenräumen des Hotels untersagt. Bei einem Verstoß kann für den hierdurch typischerweise entstehenden zusätzlichen Reinigungs- und Lüftungsaufwand eine Kostenpauschale von 150 € berechnet werden.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
12.5 Die Verwendung mitgebrachter Geräte zur Zubereitung oder Erwärmung von Speisen und Getränken, insbesondere Kochplatten, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Toaster, ist in den Hotelzimmern aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
12.6 Offenes Feuer und das Entzünden von Kerzen sind in den Hotelzimmern nicht gestattet.
12.7 Das Hotel verfügt über eine automatische Brandmeldeanlage. Handlungen, die zu einer unbegründeten Auslösung der Brandmeldeanlage führen können, sind zu unterlassen.
Verursacht ein Gast durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner vertraglichen Pflichten einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage und entstehen dem Hotel hierdurch Kosten, insbesondere aufgrund eines Feuerwehreinsatzes, können dem verantwortlichen Gast die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
12.8 Der Aufzug darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der im Aufzug angebrachten Bedienungs- und Sicherheitshinweise genutzt werden.
Bei einem Stillstand des Aufzugs oder dem Einschluss von Personen ist die hierfür vorgesehene Notrufeinrichtung zu benutzen. Eigenmächtige Befreiungsversuche oder Eingriffe in die Aufzugsanlage sind nicht gestattet.
Verursacht ein Gast durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner vertraglichen Pflichten einen Schaden an der Aufzugsanlage oder einen nicht erforderlichen Einsatz des Aufzugs- oder Notdienstes und entstehen dem Hotel hierdurch Kosten, können dem verantwortlichen Gast die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
13. Fundsachen
13.1 Im Hotel aufgefundene oder von Gästen zurückgelassene Gegenstände werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
13.2 Soweit der Eigentümer beziehungsweise Empfangsberechtigte bekannt ist oder ermittelt werden kann, wird das Hotel diesen nach Möglichkeit über den aufgefundenen Gegenstand informieren.
13.3 Auf Wunsch des Gastes können zurückgelassene Gegenstände nach vorheriger Absprache versandt werden. Die hierdurch entstehenden angemessenen Verpackungs- und Versandkosten trägt der Gast.
13.4 Für die Aufbewahrung, Herausgabe und weitere Behandlung nicht abgeholter Fundsachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Datenschutz
14.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten der Gäste unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
14.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung beziehungsweise den Datenschutzinformationen des Hotels.
15. Technische Störungen und Einschränkungen
15.1 Trotz regelmäßiger Wartung und sorgfältiger Betriebsführung können vorübergehende technische Störungen oder Ausfälle einzelner Einrichtungen und Leistungen auftreten. Dies kann insbesondere die Strom- und Wasserversorgung, Heizung, WLAN, Aufzug sowie den Schwimmbad- und Wellnessbereich betreffen.
15.2 Der Gast wird gebeten, während seines Aufenthalts auftretende Störungen oder Mängel unverzüglich dem Hotel mitzuteilen, damit nach Möglichkeit zeitnah Abhilfe geschaffen werden kann.
15.3 Das Hotel wird ihm bekannt gewordene Störungen und Mängel im Rahmen des Zumutbaren und der tatsächlichen Möglichkeiten schnellstmöglich prüfen und sich um deren Behebung beziehungsweise eine angemessene Ersatzlösung bemühen.
15.4 Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle, die das Hotel nicht zu vertreten hat, begründen nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere bei einer erheblichen Beeinträchtigung vereinbarter Leistungen, bleiben unberührt.
16. Gruppenbuchungen und Sondervereinbarungen
16.1 Für Gruppenbuchungen ab fünf Zimmern gelten ergänzend gesonderte Gruppen-AGB des Hotels.
16.2 Die für die jeweilige Gruppenbuchung geltenden ergänzenden Gruppen-AGB werden dem Vertragspartner vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt und in die Buchung einbezogen.
16.3 Soweit die ergänzenden Gruppen-AGB abweichende Regelungen enthalten, gehen diese den entsprechenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.
16.4 Individuell zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt.
17. Haftung
17.1 Das Hotel haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet das Hotel uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
17.3 Die Haftung des Hotels für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 701 ff. BGB.
17.4 Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen sind dem Hotel nach Kenntniserlangung unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 703 BGB, bleiben unberührt.
17.5 Soweit die Haftung des Hotels nach den vorstehenden Bestimmungen wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften ohne die Rechtswahl anzuwenden wären.
18.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der für den Sitz des Hotels zuständige Gerichtsstand vereinbart.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.